Bei Einbruchmeldeanlagen wird unterschieden, ob sie nach den Richtlinien des VdS zertifiziert sind oder nicht. Wenn sie VdS-konform sind und von einem beim VdS eingetragenen und zertifizierten Installationsbetrieb abgenommen werden, ist alles in Ordnung und die Gebäude können meist auch günstiger versichert werden. Solche Anlagen haben aber u.U. auch den Nachteil, dass sich der Installateur, der die Abnahme durchführt, folglich auch an alle Vorschriften halten muss. Was dann auch dazu führen kann, dass z.B. im scharf geschalteten Zustand kein Fenster mehr gekippt sein darf.

Wenn die Einbruchmeldeanlage zwar grundsätzlich VdS-konform installiert wird, jedoch kleine Abweichungen von den Richtlinien, wie z.B. das Anbringen der Reedkontakte an den unteren Fensterhälften damit sich die Fenster dennoch kippen lassen, durch den privaten Betreiber gewünscht werden, dann wird die Anlage einfach nicht nach VdS abgenommen. Dennoch erhöht die Einbruchmeldeanlage die persönliche Sicherheit und ob das Gebäude bzw. dessen Inhalt günstiger versichert werden kann, liegt dann noch am Verhandlungsgeschick mit dem Versicherer.